Dokumente zur Bescheinigung der Staatsbürgerschaft

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Dokumente zur Bescheinigung der Staatsbürgerschaft

Um die Staatsbürgerschaft zu bescheinigen, ist es notwendig, das Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Woiwodschaftsamt Mazowieckie einzureichen, bei denen es sich in erster Linie um Dokumente handelt, die die Identität und Staatsbürgerschaft der Person, die die Entscheidung beantragt, sowie ihrer Vorfahren bestätigen.

Personen, die in diesem Verfahren einen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen, sind meistens Kinder, Enkel oder Urenkel polnischer Auswanderer. In einem solchen Fall sind die Unterlagen über die entsprechenden Vorfahren (Eltern, Großeltern), die auf dem Gebiet der Republik Polen geboren wurden, vorzulegen, ihre Migrationsgeschichte darzustellen und die Verwandtschaft nachzuweisen. Dokumente der Vorfahren, die die im Formular gemachten Angaben bestätigen, sollten von polnischen Behörden oder Institutionen ausgestellt werden. Solche Dokumente sind in erster Linie:

  • - Geburts- und/oder Taufscheine,
  • - Heiratsurkunden,
  • - Sterbeurkunden,
  • - Passdokumente,
  • - Ausweisdokumente,
  • - militärische Dokumente,
  • - Auszüge aus allgemeinen Volkszählungen,
  • - Registerauszüge,
  • - Wählerlisten,
  • - Passagierlisten versenden
  • - Versicherungsunterlagen,
  • - Handelsregisterauszüge,
  • - notarielle Urkunden,
  • - polizeiliche Unterlagen,
  • - medizinische Aufzeichnungen,
  • - Schulzeugnisse,
  • - Entscheidungen, die den Besitz der polnischen Staatsbürgerschaft bestätigen.

Jedem Antrag sind neben den oben genannten Dokumenten zum Nachweis der im Formular angegebenen Tatsachen auch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses, der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde, des Kurzlebenslaufs und der Anschrift des Antragstellers beizufügen Staatsbürgerschaft.