Passausstellungsverfahren

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Die Gültigkeitsdauer der Pässe

Der Reisepass ist für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Reisepass, der einem Minderjährigen unter 13 Jahren ausgestellt wurde, ist 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Ein vorläufiger Reisepass ist für den darin angegebenen Zeitraum gültig, jedoch nicht länger als 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Der Diplomatenpass und der Dienstpass des Außenministeriums sind für den darin angegebenen Zeitraum gültig, ihre Gültigkeitsdauer darf jedoch 10 Jahre ab Ausstellungsdatum nicht überschreiten. Das Ablaufen der Gültigkeit eines Passdokuments entzieht seinem Inhaber nicht das Recht, auf der Grundlage dieses Dokuments in das Hoheitsgebiet der Republik Polen einzureisen.