Passausstellungsverfahren

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Passumtausch

Im Falle einer Änderung oder Korrektur der im Passdokument enthaltenen Daten ist eine Person, die über ein gültiges Passdokument verfügt, verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des endgültigen Passdokuments, dessen Ersatz zu beantragen behördliche Entscheidung oder rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Änderung oder Ausstellung einer Heiratsurkunde, die die Änderung des Nachnamens bestätigt, und im Falle einer vor einem Konsul oder einer ausländischen Behörde geschlossenen Ehe - ab dem Datum der Zustellung einer Kopie der Heiratsurkunde. Für polnische Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, beträgt die Frist 90 Tage.