Passausstellungsverfahren

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Verlust des Reisepasses

Eine Person, die ein Passdokument verloren hat oder deren Passdokument vernichtet wurde, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde, die das Dokument ausgestellt hat, oder der für den Aufenthaltsort dieser Person zuständigen Passbehörde zu melden. Das gefundene Passdokument kann der Person, auf die es zuvor ausgestellt wurde, nicht erstattet werden. Die Person, die das Passdokument einer anderen Person gefunden hat, ist verpflichtet, dieses Dokument der nächstgelegenen Passbehörde, der Polizei oder einer anderen öffentlichen Verwaltungsbehörde zu übergeben. Diese Behörden übergeben das Dokument der Passbehörde, die es ausgestellt hat. Hat eine Person ein als verloren gemeldetes eigenes Passdokument wiedergefunden, ist sie verpflichtet, dieses der örtlich zuständigen Passbehörde zurückzugeben. Die Verpflichtung zur Rückgabe des Reisepasses tritt unabhängig davon ein, ob der Person bereits ein neues Dokument ausgestellt wurde, das an Stelle des verlorenen Dokuments ausgestellt wurde, oder ob die Person kein neues Dokument beantragt hat.