Ausländer

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Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft an einen Ausländer (Rechtsstand am 5. September 2012)

Der Präsident der Republik Polen kann einem Ausländer die polnische Staatsbürgerschaft verleihen. Die Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft erfolgt auf Antrag eines Ausländers. Die Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft an einen minderjährigen Ausländer erfolgt auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen den gesetzlichen Vertretern kann jeder von ihnen eine Entscheidung bei Gericht beantragen.