Rechte aus der Unionsbürgerschaft

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Rechte aus der Unionsbürgerschaft

Die Unionsbürgerschaft ist eine besondere rechtliche Bindung, die jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten besitzt, mit der Europäischen Union verbindet. Die Staatsbürgerschaft der Universität Warschau kommt zusätzlich zur Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates hinzu. Mit dem Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft erwerben Sie automatisch die Staatsbürgerschaft der Europäischen Union.

Andererseits ist der Besitz der Unionsbürgerschaft mit zahlreichen Rechten verbunden, die einem Einzelnen in jedem der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zustehen, die den größten Teil des europäischen Kontinents abdecken.

Zu den Rechten eines polnischen Staatsbürgers und damit auch eines Bürgers der Europäischen Union gehören:

  • 1. Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit
    Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, vorbehaltlich der durch das Unionsrecht festgelegten Grenzen und Bedingungen.
    EU-Bürger sind vor Diskriminierung aufgrund ihres Herkunftslandes geschützt. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Inländerbehandlung – das heißt, Bürger anderer Mitgliedstaaten sind wie ihre eigenen Bürger zu behandeln, sie dürfen nicht diskriminiert werden. Wenn Sie über den Lebensunterhalt verfügen, können Sie grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union ohne Hindernisse, zeitliche Beschränkungen und Einholung zusätzlicher Genehmigungen leben, arbeiten und studieren.
    Innerhalb des Schengen-Raums kann man sich im Hoheitsgebiet der meisten Mitgliedstaaten auch nur auf der Grundlage eines polnischen Personalausweises und ohne Passieren der Grenzkontrolle frei bewegen.
  • 2. Teilnahme am politischen Leben der Europäischen Union
    Jeder Unionsbürger hat das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den lokalen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er seinen Wohnsitz hat, und zwar unter den gleichen Bedingungen wie seine eigenen Staatsangehörigen.
  • 3. Konsularischer und diplomatischer Schutz
    Jeder Unionsbürger genießt im Hoheitsgebiet eines Drittlandes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz jedes anderen Mitgliedstaats der Gemeinschaft zu den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen von dieses Land. Hilfe wird unter anderem bei Krankheit oder Verhaftung geleistet.
  • 4. Das Recht auf erstattete medizinische Behandlung im Falle einer plötzlichen Erkrankung in der Europäischen Union
    Der Zugang zu dieser Art von Leistungen ist dank der ECUZ-Karte möglich – sie ist ein Nachweis des Anspruchs auf eine erstattete Behandlung im Falle einer plötzlichen Krankheit im Hoheitsgebiet eines jeden Mitgliedstaats. Die erwähnte Karte erleichtert es zum Beispiel während der Ferienzeit. Hervorzuheben ist, dass die medizinische Versorgung in den Ländern der Europäischen Union auf höchstem Weltniveau unter Verwendung modernster Geräte und innovativer Behandlungsmethoden erfolgt.
  • 5. Zugang zu Bildung an den besten Schulen und Universitäten der Welt
    Mit der polnischen Staatsbürgerschaft erhalten Sie Zugang zu Bildung in jedem der Mitgliedstaaten. Hervorzuheben ist, dass das Bildungsniveau in den europäischen Ländern sehr hoch ist. Schüler und Studenten lernen neben der Theorie auch, ihre Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden. Europäische Länder, einschließlich Polen, sind in der Weltrangliste des Bildungswesens führend.
    Neben dem hervorragenden Bildungsniveau sind Schulen und Universitäten mit den besten Multimediageräten und wissenschaftlichen Instrumenten ausgestattet. Sie werden laufend modernisiert.
    Darüber hinaus hat sich an europäischen Universitäten das ERASMUS-System entwickelt – ein Programm, das die Finanzierung und Organisation der jährlichen und semesterweisen Mobilität von Studenten zu Universitäten in anderen Mitgliedstaaten bereitstellt. Es ist eine großartige Gelegenheit, die Kultur und Sprachen anderer EU-Mitgliedstaaten kennenzulernen.
  • 6. Möglichkeit der Beschaffung von Fördermitteln für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
    In den Mitgliedstaaten wird immer häufiger auf nicht zuschussbezogene Unterstützung für Unternehmer zurückgegriffen – sie erfolgt in Form von Krediten, Bürgschaften und Darlehen. Gefördert wird insbesondere in den Bereichen Forschungsprojekte und Umsetzung von Innovationen, Computerisierung und ökologische Lösungen. Sie kann die Gründung und den Beginn der Tätigkeit eines eigenen Unternehmens erheblich erleichtern.