{"id":1059,"date":"2023-01-02T10:05:00","date_gmt":"2023-01-02T09:05:00","guid":{"rendered":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/?p=1059"},"modified":"2025-05-31T10:06:18","modified_gmt":"2025-05-31T08:06:18","slug":"das-schicksal-von-aufstandischen-und-nachkommen-von-burgern-der-ersten-republik-in-den-bestimmungen-des-vertrags-von-riga-von-1921","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/das-schicksal-von-aufstandischen-und-nachkommen-von-burgern-der-ersten-republik-in-den-bestimmungen-des-vertrags-von-riga-von-1921\/","title":{"rendered":"Das Schicksal von Aufst\u00e4ndischen und Nachkommen von B\u00fcrgern der Ersten Republik in den Bestimmungen des Vertrags von Riga von 1921"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vertrag von Riga vom 18. M\u00e4rz 1921 (Gesetzblatt Nr. 49, Pos. 300) beendete offiziell den polnisch-bolschewistischen Krieg, der 1919-1920 gef\u00fchrt wurde. Die Unterzeichner des Gesetzes waren: (II) die Republik Polen, Sowjetrussland und die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik. Dem Frieden gingen Verhandlungen voraus &#8211; sie fanden zun\u00e4chst in Minsk und dann auf dem Territorium von Riga statt. Die vor allem von rechten Kreisen vertretene polnische Partei befand sich bei den Verhandlungen nach dem Sieg in der Schlacht um Warschau in einer besseren Ausgangsposition. Als Vertreter der Republik Polen wurden Jan D\u0105bski, Henryk Strasburger und Leon Wasilewski nach Riga entsandt. Der schlie\u00dflich 1921 unterzeichnete Vertrag befasste sich haupts\u00e4chlich mit dem Verlauf der umstrittenen Grenzen. Zu beachten ist jedoch, dass es zus\u00e4tzlich andere Streitfragen regelte, wie etwa den Besitz der polnischen Staatsangeh\u00f6rigkeit bei Personen im sowjetischen Einflussbereich.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df den vorstehenden Bestimmungen Gem\u00e4\u00df dem Gesetz konnte die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft von Personen beantragt werden, die sich in von Sowjetrussland kontrollierten Gebieten befanden, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten und am 1. August 1919 auf dem Gebiet des ehemaligen K\u00f6nigreichs Polen registriert waren. Dar\u00fcber hinaus konnten die Nachkommen der in den Jahren 1830-1865 entsandten Aufst\u00e4ndischen und all diejenigen, die nachweisten, dass sie nicht mehr als Nachkommen der dritten Generation von Personen waren, die dauerhaft auf dem Gebiet der ehemaligen Ersten Republik lebten, in die Republik Polen ausreisen . Es sollte jedoch beachtet werden, dass Personen die oben genannten erf\u00fcllen Die Einrichtung hatte nur ein Jahr Zeit, um eine Erkl\u00e4rung \u00fcber die Wahl der Staatsb\u00fcrgerschaft abzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Erg\u00e4nzend ist anzumerken, dass Artikel VI des Rigaer Vertrages die M\u00f6glichkeit, die Option der polnischen Staatsb\u00fcrgerschaft zu w\u00e4hlen, tats\u00e4chlich einschr\u00e4nkte und in hohem Ma\u00dfe dazu beitrug, dass die russischen Beh\u00f6rden Reisen in das Gebiet der Zweiten Polnischen Republik untersagten. Die Gruppe, die als Nachkommen von Teilnehmern des Unabh\u00e4ngigkeitskampfes in den Jahren 1830\u20131865 qualifiziert war, musste den sowjetischen Beamten ihre Aktivit\u00e4ten oder den Gebrauch des Polnischen als Umgangssprache nachweisen und demonstrieren, was auf eine Zugeh\u00f6rigkeit zum Polentum hindeuten k\u00f6nnte. Au\u00dferdem stand den angegebenen Antragstellern kein Beschwerdeverfahren zur Verf\u00fcgung. In der Folge erschwerten die Russen der Zivilbev\u00f6lkerung die massenhafte Ausreise aus Polen und k\u00fcndigten im Januar 1923 das Ende der R\u00fcckf\u00fchrungsaktion wegen angeblich fehlender Meldungen der interessierten Bev\u00f6lkerung an. Aufgrund eines Einspruchs von polnischer Seite wurde das Verfahren jedoch nur f\u00fcr kurze Zeit bis 1924 wieder aufgenommen. Insgesamt auf russischem Territorium mit der M\u00f6glichkeit der Umsiedlung, wie aus statistischen Daten hervorgeht. etwa 1,1 Millionen Menschen profitierten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Vertrag von Riga vom 18. M\u00e4rz 1921 (Gesetzblatt Nr. 49, Pos. 300) beendete offiziell den polnisch-bolschewistischen Krieg, der 1919-1920 gef\u00fchrt wurde. Die Unterzeichner des Gesetzes waren: (II) die Republik Polen, Sowjetrussland und die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik. 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