{"id":1074,"date":"2023-07-03T10:24:00","date_gmt":"2023-07-03T08:24:00","guid":{"rendered":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/?p=1074"},"modified":"2025-05-31T10:26:14","modified_gmt":"2025-05-31T08:26:14","slug":"anerkennung-als-polnischer-staatsburger-mit-unbefristeter-aufenthaltserlaubnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/anerkennung-als-polnischer-staatsburger-mit-unbefristeter-aufenthaltserlaubnis\/","title":{"rendered":"Anerkennung als polnischer Staatsb\u00fcrger mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Eine von mehreren M\u00f6glichkeiten, die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft zu erlangen, ist das Verfahren der Anerkennung als polnischer Staatsb\u00fcrger. Ziel des Gesetzgebers war es, ein Verfahren zu schaffen, das Ausl\u00e4ndern, die tats\u00e4chlich in Polen leben und leben, den Erwerb der Staatsb\u00fcrgerschaft erleichtern soll. Die beiden wichtigsten Voraussetzungen f\u00fcr die Anerkennung als polnischer Staatsb\u00fcrger sind nachgewiesene Kenntnisse der polnischen Sprache auf dem Niveau B1 und ein dokumentierter, ununterbrochener Aufenthalt auf dem Gebiet Polens.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Aufenthalt im polnischen Hoheitsgebiet nach der Anerkennung als Staatsb\u00fcrger kann durch mehrere Dokumente legalisiert werden, darunter eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Person kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>1) ist ein Kind eines polnischen Staatsb\u00fcrgers und bleibt unter dessen elterlicher Sorge;<\/li>\n\n\n\n<li>2) ist ein Kind eines Ausl\u00e4nders, dem eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt wurde, unter dessen elterlicher Sorge verbleibt, geboren (a, b oder c):<\/li>\n\n\n\n<li>a. nach Erteilung dieser Erlaubnis an diesen Ausl\u00e4nder,<\/li>\n\n\n\n<li>b. oder w\u00e4hrend der G\u00fcltigkeitsdauer der diesem Ausl\u00e4nder erteilten Aufenthaltserlaubnis<\/li>\n\n\n\n<li>c. oder w\u00e4hrend des Aufenthalts dieses Ausl\u00e4nders in Polen aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden, einer geduldeten Aufenthaltserlaubnis oder im Zusammenhang mit der Gew\u00e4hrung des Fl\u00fcchtlingsstatus\/subsidi\u00e4ren Schutzes.<\/li>\n\n\n\n<li>3) besitzt eine Polenkarte oder ist eine Person polnischer Herkunft \u2013 und beabsichtigt, sich dauerhaft in Polen niederzulassen;<\/li>\n\n\n\n<li>4) in einer nach dem Recht der Republik Polen anerkannten Ehe mit einem polnischen Staatsb\u00fcrger bleibt und die folgenden beiden Bedingungen gemeinsam erf\u00fcllt:<\/li>\n\n\n\n<li>1. vor dem Zeitpunkt der Antragstellung auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mindestens 3 Jahre verheiratet war und<\/li>\n\n\n\n<li>2. er\/sie sich unmittelbar vor Einreichung dieses Antrags auf der Grundlage einer im Zusammenhang mit der Heirat mit diesem polnischen Staatsb\u00fcrger oder im Zusammenhang mit der Erlangung des Fl\u00fcchtlingsstatus erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen in Polen aufgehalten hat, subsidi\u00e4rer Schutz oder Aufenthaltserlaubnis aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden;<\/li>\n\n\n\n<li>5) Opfer von Menschenhandel im Sinne von Art. \u00a7 115 \u00a7 22 StGB und erf\u00fcllt insgesamt die folgenden drei Voraussetzungen<\/li>\n\n\n\n<li>1. sich unmittelbar vor der Antragstellung auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr Opfer des Menschenhandels f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens einem Jahr im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufgehalten hat,<\/li>\n\n\n\n<li>2. mit den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden im Strafverfahren bez\u00fcglich der in Art. 1 genannten Straftat zusammengearbeitet hat. 189a \u00a7 1 StGB<\/li>\n\n\n\n<li>3. eine begr\u00fcndete Angst vor einer R\u00fcckkehr in sein Herkunftsland hat;<\/li>\n\n\n\n<li>6) Unmittelbar vor der Einreichung des Antrags auf diese Genehmigung hat er\/sie sich ununterbrochen f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens folgender Zeit in Polen aufgehalten:<\/li>\n\n\n\n<li>7) 5 Jahre im Zusammenhang mit der Gew\u00e4hrung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft, des subsidi\u00e4ren Schutzstatus oder der Aufenthaltserlaubnis aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden,<\/li>\n\n\n\n<li>8) 10 Jahre auf Grundlage einer Aufenthaltsgenehmigung gem\u00e4\u00df Art. 351 Nummer 1 oder 3 des Ausl\u00e4ndergesetzes,<\/li>\n\n\n\n<li>9) Ihm wurde auf dem Territorium der Republik Polen Asyl gew\u00e4hrt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Ununterbrochener Aufenthalt bedeutet in der Regel, dass keine der Aufenthaltsunterbrechungen auf dem Gebiet Polens l\u00e4nger als 6 Monate dauerte und alle Unterbrechungen in den Zeitr\u00e4umen, die Grundlage f\u00fcr die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sind, insgesamt 10 Monate nicht \u00fcberschritten haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel und Abwesenheiten k\u00f6nnen entschuldigt werden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li> die Aus\u00fcbung beruflicher T\u00e4tigkeiten durch einen Ausl\u00e4nder oder die Erbringung von Arbeitsleistungen au\u00dferhalb des Hoheitsgebiets der Republik Polen auf der Grundlage einer Vereinbarung mit einem Arbeitgeber, dessen Sitz sich im Hoheitsgebiet der Republik Polen befindet, oder<\/li>\n\n\n\n<li> einen solchen Ausl\u00e4nder mit seinem Ehegatten oder minderj\u00e4hrigen Kind begleiten, oder<\/li>\n\n\n\n<li> eine besondere pers\u00f6nliche Situation, die die Anwesenheit des Ausl\u00e4nders au\u00dferhalb des Hoheitsgebiets der Republik Polen erfordert (z. B. im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt oder einer notwendigen Behandlung, die in Polen nicht durchgef\u00fchrt werden kann) und nicht l\u00e4nger als 6 Monate gedauert hat, oder<\/li>\n\n\n\n<li> das Hoheitsgebiet der Republik Polen verlassen, um ein Praktikum zu absolvieren oder an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, die im Rahmen des Studiums an einer polnischen Universit\u00e4t vorgesehen sind (z. B. Ausreise im Rahmen des Erasmus-Programms).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis muss pers\u00f6nlich sp\u00e4testens am letzten Tag des rechtm\u00e4\u00dfigen Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Minderj\u00e4hrigen wird der Antrag von den vom Gericht bestellten Eltern oder Erziehungsberechtigten oder einem der Erziehungsberechtigten gestellt. Betrifft der Antrag jedoch einen Minderj\u00e4hrigen, der \u00e4lter als 6 Jahre ist, ist dessen Anwesenheit bei der Antragstellung erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Der leserlich in polnischer Sprache ausgef\u00fcllte Antrag ist in 2 Kopien einzureichen (bei Ausl\u00e4ndern unter 13 Jahren nur 1 Kopie des Antrags). Du solltest mitmachen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li> 4 aktuelle, unbesch\u00e4digte Dokumentarfotos in Farbe im Format 35 x 45 mm, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate<\/li>\n\n\n\n<li> ein g\u00fcltiges Reisedokument (2 Fotokopien aller Seiten mit Stempeln, Anmerkungen und Dokumenten). Schriften, Original zur Einsichtnahme vorhanden); bei Ausl\u00e4ndern unter 13 Jahren nur 1 Fotokopie des Reisedokuments;<\/li>\n\n\n\n<li> Dokumente, die den erforderlichen ununterbrochenen Aufenthalt in Polen best\u00e4tigen.<\/li>\n\n\n\n<li> Best\u00e4tigung der Zahlung der Stempelsteuer (falls erforderlich).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Der Antrag wird beim zust\u00e4ndigen Woiwodschaftsamt eingereicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kosten f\u00fcr die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis betragen 640 PLN. Die Geb\u00fchr ist auf das von der Gesch\u00e4ftsstelle angegebene Konto zu \u00fcberweisen. Im Falle einer negativen Entscheidung wird die Geb\u00fchr zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle einer positiven Entscheidung in diesem Fall ist der Ausl\u00e4nder jedoch verpflichtet, 100 PLN f\u00fcr die Ausstellung der Aufenthaltskarte zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eventuelle L\u00fccken in den Unterlagen sind entsprechend dem Inhalt der eingegangenen Ladung zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Quelle: <code>mos.cudzoziemcy.gov.pl<\/code><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine von mehreren M\u00f6glichkeiten, die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft zu erlangen, ist das Verfahren der Anerkennung als polnischer Staatsb\u00fcrger. Ziel des Gesetzgebers war es, ein Verfahren zu schaffen, das Ausl\u00e4ndern, die tats\u00e4chlich in Polen leben und leben, den Erwerb der Staatsb\u00fcrgerschaft erleichtern soll. 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