{"id":1084,"date":"2023-12-01T10:35:00","date_gmt":"2023-12-01T09:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/?p=1084"},"modified":"2025-05-31T10:36:45","modified_gmt":"2025-05-31T08:36:45","slug":"feststellung-des-vaters-ein-jahr-nach-der-geburt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/feststellung-des-vaters-ein-jahr-nach-der-geburt\/","title":{"rendered":"Feststellung des Vaters ein Jahr nach der Geburt"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df Art. Gem\u00e4\u00df Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2009 \u00fcber die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft werden \u00c4nderungen bei der Bestimmung der Person oder Staatsb\u00fcrgerschaft eines oder beider Elternteile bei der Feststellung der Staatsb\u00fcrgerschaft des Minderj\u00e4hrigen ber\u00fccksichtigt, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dem Geburtsdatum des Minderj\u00e4hrigen eingetreten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Steht der Name des Vaters jedoch noch nicht fest, muss er bei der Feststellung der Staatsb\u00fcrgerschaft des Minderj\u00e4hrigen ber\u00fccksichtigt werden, auch wenn der Name des Vaters erst nach mehr als einem Jahr ermittelt wird. Wenn beispielsweise festgestellt wird, dass der Vater polnischer Staatsb\u00fcrger ist, sollte der Minderj\u00e4hrige als polnischer Staatsb\u00fcrger gelten, auch wenn er das erste Lebensjahr bereits vollendet hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Nat\u00fcrlich stellt sich die Frage, wann eine solche Situation eintreten kann. Vor allem dann, wenn es sich um ein uneheliches Kind handelt und \u00fcberhaupt keine Geburtsurkunde erstellt wurde. Nat\u00fcrlich sind solche Situationen in Polen derzeit nahezu unbekannt, aber auch im Ausland sind sie nicht auszuschlie\u00dfen. Was aber, wenn die Geburtsurkunde zwar erstellt wurde, der Name des Vaters aber unbekannt ist und in der Geburtsurkunde nur ein fiktiver Vatername eingetragen wurde? Meiner Meinung nach haben wir es hier mit einer \u00e4hnlichen Situation zu tun, denn in Art. Art. 6 des Gesetzes vom 2. April 2009 \u00fcber die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft bezieht sich auf die tats\u00e4chliche (d. h. rechtliche) Feststellung\/\u00c4nderung des Vaters als bestehende nat\u00fcrliche Person und nicht nur auf eine formelle Eintragung in die Geburtsurkunde.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist jedoch unm\u00f6glich, einer anderen, in der Lehre vertretenen Ansicht zuzustimmen. Jacek Jagielski stellte in seinem Kommentar zum polnischen Staatsb\u00fcrgerschaftsgesetz (ver\u00f6ffentlicht: WK 2016) fest, dass die Feststellung der Person des Vaters auch das sogenannte sein k\u00f6nne negativer Befund, d. h. \u201emit der Feststellung, dass die Eltern unbekannt sind oder dass ihre Staatsangeh\u00f6rigkeit unbestimmt ist, und dann innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach der Geburt des Minderj\u00e4hrigen diese Feststellungen dahingehend \u00fcberpr\u00fcft wurden, dass sie sich als unvereinbar mit dem befunden haben.\u201c tats\u00e4chliche Tatsachen (im Zeitpunkt der Geburt des Minderj\u00e4hrigen enthalten).<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf die Frage der Staatsb\u00fcrgerschaft sollten wir in bestimmten F\u00e4llen zustimmen (z. B. wird dem Vater ein Jahr nach der Geburt des Kindes die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft verliehen), nicht jedoch in Situationen, in denen festgestellt wurde, dass der Vater seit seiner Geburt die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft besa\u00df , jedoch nach 1 Jahr. Jahr nach der Geburt des Kindes), kann bei unbekanntem Vater nicht von einer Identifizierung des Vaters gesprochen werden, sondern von der fehlenden Identifizierung des Vaters als konkrete nat\u00fcrliche Person.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gem\u00e4\u00df Art. Gem\u00e4\u00df Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2009 \u00fcber die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft werden \u00c4nderungen bei der Bestimmung der Person oder Staatsb\u00fcrgerschaft eines oder beider Elternteile bei der Feststellung der Staatsb\u00fcrgerschaft des Minderj\u00e4hrigen ber\u00fccksichtigt, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dem Geburtsdatum des Minderj\u00e4hrigen eingetreten sind. 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