{"id":1098,"date":"2024-05-02T11:43:00","date_gmt":"2024-05-02T09:43:00","guid":{"rendered":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/?p=1098"},"modified":"2025-05-31T11:44:49","modified_gmt":"2025-05-31T09:44:49","slug":"das-recht-auf-standigen-aufenthalt-und-die-anerkennung-als-polnischer-staatsburger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/das-recht-auf-standigen-aufenthalt-und-die-anerkennung-als-polnischer-staatsburger\/","title":{"rendered":"Das Recht auf st\u00e4ndigen Aufenthalt und die Anerkennung als polnischer Staatsb\u00fcrger"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Die notwendige Voraussetzung, die ein Ausl\u00e4nder, der die Anerkennung als polnischer Staatsb\u00fcrger beantragt, erf\u00fcllen muss, ist der ununterbrochene Aufenthalt in Polen auf einer der drei im polnischen Staatsb\u00fcrgerschaftsgesetz von 2009 genannten Rechtsgrundlagen. Eine dieser Rechtsgrundlagen ist zus\u00e4tzlich zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU, begr\u00fcndet das Recht auf Daueraufenthalt. Sie k\u00f6nnen von B\u00fcrgern der Europ\u00e4ischen Union (f\u00fcr die die Migrationsbestimmungen auch B\u00fcrger Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz gelten) und deren Familienangeh\u00f6rigen (Eltern, Kind oder Ehepartner) erworben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Weg zur Erlangung eines dauerhaften Wohnsitzes ist wie folgt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">EU-B\u00fcrger:<\/h4>\n\n\n\n<p>Nach einem dreimonatigen Aufenthalt in Polen muss ein EU-B\u00fcrger, der sich dauerhaft in Polen niederlassen m\u00f6chte, seinen Aufenthalt anmelden. Zu diesem Zweck muss er einen Antrag auf Registrierung des Wohnsitzes eines EU-B\u00fcrgers beim Woiwoden stellen. Nach der Registrierung des Aufenthalts stellt der Woiwode dem Ausl\u00e4nder eine Bescheinigung \u00fcber die Registrierung des Aufenthalts eines EU-B\u00fcrgers aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach 5 Jahren registrierten ununterbrochenen Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Republik Polen (wobei \u201eununterbrochen\u201c nicht eigentlich ununterbrochen bedeutet) erwirbt ein EU-B\u00fcrger das Recht auf dauerhaften Aufenthalt in Polen. Dieses Recht wird durch ein vom Woiwoden ausgestelltes Dokument best\u00e4tigt, das das Recht auf Daueraufenthalt best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Familienangeh\u00f6riger eines EU-B\u00fcrgers (der nicht selbst EU-B\u00fcrger ist):<\/h4>\n\n\n\n<p>Nach einem dreimonatigen Aufenthalt in Polen muss ein Familienmitglied eines EU-B\u00fcrgers, der beabsichtigt, sich dauerhaft in Polen niederzulassen, um mit seiner Familie zusammenzukommen, seinen Aufenthalt anmelden. Zu diesem Zweck muss er einen Antrag auf Registrierung des Wohnsitzes eines EU-B\u00fcrgers beim Woiwoden stellen. Nach der Anmeldung Ihres Aufenthalts stellt der Woiwode eine Aufenthaltskarte aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach 5 Jahren registriertem ununterbrochenem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Polen erwirbt ein Familienangeh\u00f6riger eines EU-B\u00fcrgers das Recht auf Daueraufenthalt. Dieses Recht wird durch eine vom Woiwoden ausgestellte Daueraufenthaltskarte best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Daueraufenthaltsrechts ist die im Staatsb\u00fcrgerschaftsgesetz festgelegte Dauer des ununterbrochenen Aufenthalts erforderlich, um die Anerkennung als polnischer Staatsb\u00fcrger zu beantragen (in der Regel 3 Jahre, und wenn der Ehegatte des Ausl\u00e4nders den Antrag stellt). Staatsb\u00fcrgerschaft ist ein polnischer Staatsb\u00fcrger &#8211; 2 Jahre) kann gez\u00e4hlt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die notwendige Voraussetzung, die ein Ausl\u00e4nder, der die Anerkennung als polnischer Staatsb\u00fcrger beantragt, erf\u00fcllen muss, ist der ununterbrochene Aufenthalt in Polen auf einer der drei im polnischen Staatsb\u00fcrgerschaftsgesetz von 2009 genannten Rechtsgrundlagen. Eine dieser Rechtsgrundlagen ist zus\u00e4tzlich zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU, begr\u00fcndet das Recht auf Daueraufenthalt. 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