{"id":1115,"date":"2025-01-02T11:55:00","date_gmt":"2025-01-02T10:55:00","guid":{"rendered":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/?p=1115"},"modified":"2025-05-31T11:55:51","modified_gmt":"2025-05-31T09:55:51","slug":"die-geburtsurkunde-des-urgrosvaters-fehlt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/die-geburtsurkunde-des-urgrosvaters-fehlt\/","title":{"rendered":"Die Geburtsurkunde des Urgro\u00dfvaters fehlt"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Woiwode Masowien mit Beschluss vom 30. August 2019, Nr. WSC-I.6122.1107.2018, gem\u00e4\u00df Art. 55 Abschnitt 1 des Gesetzes vom 2. April 2009 \u00fcber die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft (polnisches Gesetzblatt von 2018, Pos. 1829 in der jeweils g\u00fcltigen Fassung), im Folgenden bezeichnet als: \u201eu.o.\u201c weigerte sich, den Besitz der polnischen Staatsb\u00fcrgerschaft des Beschwerdef\u00fchrers zu best\u00e4tigen, da der Urgro\u00dfvater des Beschwerdef\u00fchrers keine Dokumente vorgelegt hatte, die den Besitz der polnischen Staatsb\u00fcrgerschaft best\u00e4tigten. Diese Entscheidung wurde vom Minister \u201ebest\u00e4tigt\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Antragsteller wurde gebeten, Folgendes einzureichen: die Geburtsurkunde des Urgro\u00dfvaters und Dokumente, die dies best\u00e4tigen wurde in den B\u00fcchern der st\u00e4ndigen Bev\u00f6lkerung des ehemaligen K\u00f6nigreichs Polen eingetragen oder hatte das Recht, in diese eingetragen zu werden. Der Antragsteller betonte, dass die Vorlage der Geburtsurkunde des Urgro\u00dfvaters aus sachlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich sei. Er legte Beweise daf\u00fcr vor, dass dieses Dokument nicht existierte und dass seine Vorlage durch den Antragsteller daher unm\u00f6glich war, und legte gleichzeitig andere Beweise vor, die die Feststellung des Ortes der ersten Geburt erm\u00f6glichten. Zu den Akten wurden Unterlagen eingereicht, aus denen hervorgeht, dass entweder die Geburtsurkunde einer solchen Person nicht aufgef\u00fchrt ist (Standesamt in T. mit Schreiben vom 17.06.2015) oder dass im Stammbuchbestand keine Stammb\u00fccher vorhanden sind ( Staatsarchiv in B. mit Schreiben vom 19.06.2015). Daher unternahm der Beschwerdef\u00fchrer einen Versuch, eine vorl\u00e4ufige Bescheinigung \u00fcber den Familienstand zu erhalten, der sich aus Gr\u00fcnden, die er nicht zu vertreten hatte, als wirkungslos erwies. Gleichzeitig legte er eine Reihe von Dokumenten vor, die nach der Ankunft des Urgro\u00dfvaters in diesem Land in den Vereinigten Staaten erstellt wurden, und zeigte, dass aus deren Inhalt hervorging, dass der Vorfahre auf dem Gebiet des polnischen Staates geboren wurde und diese Staatsb\u00fcrgerschaft erworben hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>Tatsache ist, dass Umst\u00e4nde des Familienstandes, einschlie\u00dflich Geburt und Heirat, anhand von Personenstandsurkunden nachgewiesen werden sollten. Gem\u00e4\u00df Art. 3 p.a.s.c. Personenstandsurkunden stellen den einzigen Beweis f\u00fcr die darin aufgef\u00fchrten Ereignisse dar; Ihre Unwahrheit kann nur in einem Gerichtsverfahren nachgewiesen werden. Unter Ber\u00fccksichtigung der Tatsache, dass Art. 56 Abschnitt 2 in fein u.o. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist in einem konkreten Fall der Best\u00e4tigung der polnischen Staatsb\u00fcrgerschaft m\u00f6glich, so dass von der unbedingten Verpflichtung zur Vorlage einer Geburtsurkunde abgewichen werden kann. In Ausnahmef\u00e4llen kann der Familienstand auch durch andere Beweismittel als Personenstandsurkunden nachgewiesen werden (siehe z. B. die Urteile des Oberverwaltungsgerichts vom 7. April 2016, Az. II OSK 1927\/14 und vom 14. Dezember). , 2015, Az. II OSK 1154\/17). Eines der in der Geburtsurkunde aufgef\u00fchrten Ereignisse ist der Geburtsort. Im Hinblick auf die oben stehende These, dass auch der Familienstand nicht nur durch eine Personenstandsurkunde nachgewiesen werden kann, kann der Geburtsort als Bestandteil der Geburtsurkunde auch durch andere Beweismittel nachgewiesen werden. Ein solcher besonderer Umstand, der im vorliegenden Fall hinreichend dargelegt wurde, ist die Unm\u00f6glichkeit, eine Geburtsurkunde zu erhalten. W\u00e4hrend sich dies im Fall des Vaters des Urgro\u00dfvaters und der Br\u00fcder des Urgro\u00dfvaters als m\u00f6glich erwies, war dies im Fall des Urgro\u00dfvaters unm\u00f6glich. Auch aus dem Schreiben des Staatsarchivs in B. vom 15. Juni 2018 geht hervor, dass das Archiv \u2013 bezogen auf die Unterlagen der Einwohner von T. \u2013 Archiveinheiten aus den Jahren 1904, 1913 und 1917 enth\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>Letztlich hat das Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 12.06.2024 (II OSK 1184\/21) festgestellt, dass die Umst\u00e4nde des Familienstandes, einschlie\u00dflich Geburt und Ehe, mittels Personenstandsurkunden nachgewiesen werden sollen. Gem\u00e4\u00df Art. 3 p.a.s.c. Personenstandsurkunden stellen den einzigen Beweis f\u00fcr die darin aufgef\u00fchrten Ereignisse dar; Ihre Unwahrheit kann nur in einem Gerichtsverfahren nachgewiesen werden. Unter Ber\u00fccksichtigung der Tatsache, dass Art. 56 Abschnitt Gem\u00e4\u00df Art. 2 in Bu\u00dfgeldgesetz des Gesetzes von 2009 \u00fcber die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft ist eine Ausnahme von dieser Regelung m\u00f6glich. Im Einzelfall kann bei der Best\u00e4tigung der polnischen Staatsb\u00fcrgerschaft von der unbedingten Verpflichtung zur Vorlage einer Geburtsurkunde abgewichen werden. In Ausnahmef\u00e4llen kann der Familienstand auch anhand anderer Beweise als der Personenstandsurkunde nachgewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist erforderlich, die von der Partei vorgelegten Unterlagen inhaltlich, einschlie\u00dflich des Geburtsorts des Urgro\u00dfvaters, gr\u00fcndlich zu \u00fcberpr\u00fcfen und erg\u00e4nzende Ma\u00dfnahmen im Rahmen des Beamtenprinzips zu ergreifen. Gleichzeitig ist es schwierig vorherzusagen, was genau diese Aktivit\u00e4ten sein werden und an welche Einheiten sie sich richten werden. Hier sind historische, geografische und kulturelle Kenntnisse erforderlich. Zweck des Verwaltungsverfahrens ist die Kl\u00e4rung der objektiven Wahrheit (Art. 7, Art. 80, Art. 76 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung). Wie bereits gem\u00e4\u00df Art. angegeben. 75 \u00a7 1 der Verwaltungsgerichtsordnung Als Beweismittel soll alles zugelassen werden, was zur Aufkl\u00e4rung des Falles beitragen kann und nicht rechtswidrig ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Woiwode Masowien mit Beschluss vom 30. August 2019, Nr. WSC-I.6122.1107.2018, gem\u00e4\u00df Art. 55 Abschnitt 1 des Gesetzes vom 2. April 2009 \u00fcber die polnische Staatsb\u00fcrgerschaft (polnisches Gesetzblatt von 2018, Pos. 1829 in der jeweils g\u00fcltigen Fassung), im Folgenden bezeichnet als: \u201eu.o.\u201c weigerte sich, den Besitz der polnischen Staatsb\u00fcrgerschaft des Beschwerdef\u00fchrers zu best\u00e4tigen, da der Urgro\u00dfvater [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"wp-custom-template-pojedynczy-wpis-de","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"class_list":["post-1115","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-news-de"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1115","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1115"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1115\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1116,"href":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1115\/revisions\/1116"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1115"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1115"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/polish-citizenship.eu\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1115"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}