Verfahren

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Verzicht auf die Staatsbürgerschaft - Verfahren

Der Antrag auf Zustimmung zum Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft umfasst:

1) die Verzichtserklärung des Antragstellers auf die polnische Staatsbürgerschaft;

2) Daten des Bewerbers;

3) Wohnadresse;

4) Angaben zum Ehepartner des Antragstellers;

5) Angaben zum letzten Wohnort auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen, wenn der Antragsteller außerhalb dieses Hoheitsgebiets lebt.


Ein polnischer Staatsbürger, der die elterliche Sorge über einen Minderjährigen ausübt, muss dem Antrag zusätzlich Folgendes beifügen:

1) die Daten des Minderjährigen;

2) Angaben darüber, ob und bei welcher Behörde Zustimmungserklärungen zum Verlust der polnischen Staatsangehörigkeit abgegeben wurden,


Dem Antrag liegen bei:

1) Dokumente, die die im Antrag enthaltenen Daten und Informationen bestätigen,

2) ein Dokument, das den Besitz der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes bestätigt, oder ein Versprechen, diese zu verleihen;

3) Fotos der Personen, die Gegenstand des Antrags sind.


Der Antrag auf Zustimmung zum Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft wird auf dem Formular gestellt.


Der Antrag auf Zustimmung zum Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft wird persönlich oder per Post mit amtlich beglaubigter Unterschrift über den Woiwoden oder Konsul gestellt. Entspricht der Antrag nicht den gesetzlichen Anforderungen oder wurden ihm die erforderlichen Unterlagen nicht beigefügt, fordert die den Antrag annehmende Behörde den Antragsteller auf, die Mängel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags mit einer Anweisung zu beheben, dass die Mängel behoben werden zur Behebung dieser Mängel wird die Anmeldung ohne Prüfung belassen. Der Woiwode und der Konsul stellen dem Präsidenten der Republik Polen unverzüglich über den für innere Angelegenheiten zuständigen Minister den Antrag auf Zustimmung zur Aufgabe der polnischen Staatsbürgerschaft zusammen mit den erforderlichen Dokumenten. Vor der Einreichung des Antrags beim Präsidenten der Republik Polen ersucht der für innere Angelegenheiten zuständige Minister den Polizeichef, den Leiter des Amtes für innere Sicherheit und gegebenenfalls andere Behörden um die Erteilung von Informationen, die von Bedeutung sein können Bedeutung in der Frage der Zustimmung zum Verzicht auf die Staatsbürgerschaft, Polnisch, und erstellt eine Stellungnahme zum Antrag. Der Woiwode, der Konsul und der für innere Angelegenheiten zuständige Minister reichen den Antrag auf Zustimmung zur Aufgabe der polnischen Staatsbürgerschaft in jedem Fall direkt beim Präsidenten der Republik Polen ein, wenn der Präsident dies unabhängig vom Stadium des Verfahrens entscheidet. Der Woiwode und der Konsul informieren den für innere Angelegenheiten zuständigen Minister über die Weiterleitung des Antrags auf Zustimmung zum Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft an den Präsidenten der Republik Polen.


Der Präsident der Republik Polen stimmt dem Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft zu oder weigert sich, dies in Form eines Beschlusses auszudrücken. Der Verlust der polnischen Staatsbürgerschaft erfolgt 30 Tage nach Ausstellung des Beschlusses des Präsidenten der Republik Polen. Der Verlust der polnischen Staatsbürgerschaft kann in weniger als den angegebenen 30 Tagen erfolgen. Der Leiter der Kanzlei des Präsidenten der Republik Polen übermittelt dem für innere Angelegenheiten zuständigen Minister eine Kopie des Beschlusses. Der Leiter der Kanzlei des Präsidenten der Republik Polen erstellt Mitteilungen über den Inhalt der Entscheidungen über die Zustimmung zum Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft. Die Benachrichtigung umfasst:

1) Angaben zum Inhalt des Beschlusses des Präsidenten der Republik Polen, Ausstellungsdatum und Nummer;

2) Daten der Person, die von der Mitteilung betroffen ist:

a) Vorname(n) und Nachname,

b) Geburtsdatum und -ort,

c) Name des Vaters und Name der Mutter;

3) Bezeichnung der Behörde, die die Meldung erstellt hat, und Datum ihrer Erstellung.