Jurisprudenz

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Abkommen mit der Tschechoslowakei

Gerichtsentscheidungen:

  1. II OSK 2214/16 – Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Warschau

    In der Zeit vom 20. Mai 1966 bis zum 20. Mai 2001 war die polnisch-tschechoslowakische Konvention von 1965 Bestandteil der polnischen Rechtsordnung in Bezug auf die Staatsbürgerschaft, die als bilaterales internationales Abkommen die Regeln für den Verlust des Polnischen regelte Staatsbürgerschaft bei Personen, die auch die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft besaßen.