Jurisprudenz

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Menschen ukrainischer Nationalität

Gerichtsentscheidungen:

  1. II OSK 738/13 – Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Warschau

    Die bloße Tatsache der Taufe in einer in Polen gelegenen griechisch-katholischen Gemeinde weist nicht auf die polnische Staatsangehörigkeit oder die polnische Herkunft des Getauften hin.

  2. II OSK 1965/10 – Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs

    Ein polnischer Staatsbürger ist keine Person, die, obwohl sie am 31. August 1939 die polnische Staatsbürgerschaft hatte, dennoch dauerhaft im Ausland lebte und die russische, weißrussische, ukrainische, litauische, lettische oder estnische Staatsangehörigkeit besitzt.