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Alles über Apostille
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist eine Beglaubigung eines in einem Land ausgestellten Dokuments, die die Verwendung des Dokuments in einem anderen Land ermöglicht. Einfach ausgedrückt bestätigt die Apostille die Originalität des Dokuments, das sie trägt, und kann dadurch im Ausland verwendet werden. Dank der Apostille müssen Sie ein Dokument aus einem anderen Land nicht mehr legalisieren.
Welcher Rechtsakt regelt die Möglichkeit, ein Dokument mit Apostille zu verwenden?
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, Den Haag, 5. Oktober 1961.
Eine Liste der aktuellen Vertragsstaaten der Konvention finden Sie hier: https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=41
Polen hat das Übereinkommen am 19. November 2004 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 14. August 2005 in Kraft.
AUFMERKSAMKEIT!
Eine Apostille ist nicht immer erforderlich, obwohl es sich um ein ausländisches Dokument handelt und die Staaten Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind. Seit Inkrafttreten des Übereinkommens sind in der internationalen Rechtsordnung weitere Rechtsakte entstanden, die die Verwendung ausländischer Urkunden detaillierter regeln.
Durch die Verordnung (UW) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger durch Vereinfachung der Anforderungen für die Vorlage bestimmter amtlicher Dokumente werden spezifische Vorschriften für den Dokumentenverkehr innerhalb der Europäischen Union eingeführt der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012. Die Verordnung gilt für Dokumente, die sich z. zu: Geburt, Hinterbliebene, Tod, Vor- und Nachname, Heirat (einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand), Scheidung, Trennung oder Aufhebung der Ehe, Herkunft eines Kindes, Adoption, Wohn- oder Aufenthaltsort, Staatsangehörigkeit oder Nr Eintrag im Strafregister.
Einige Länder haben das Erfordernis, das Dokument zu legalisieren oder mit einer Apostille zu versehen, aufgrund anderer internationaler Abkommen abgeschafft.
Es sollte betont werden, dass es in den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens weiterhin möglich ist, Dokumente mit einer Apostille zu verwenden, obwohl sie internationalen Gesetzen unterliegen, die die Verwendung von Dokumenten ohne eine solche Klausel ausdrücklich zulassen.
Wie bekomme ich eine Apostille?
Die Apostille wird auf Antrag des Urkundeninhabers von der zuständigen Behörde des Landes ausgestellt, das die Urkunde ausgestellt hat.
Wir können eine Apostille persönlich oder durch einen Dritten beantragen. Dann sollten Sie zur Beglaubigungsabteilung des Außenministeriums gehen. Sie können eine Apostille auch auf dem Postweg beantragen.
Welche Dokumente können mit einer Apostille beglaubigt werden?
Dazu gehören: Personenstandsurkunden, beglaubigte Übersetzungen, notarielle Urkunden, Gerichtsurkunden, Handelsurkunden, Urkunden von Universitäten, Urkunden von Kunsthochschulen, Schulzeugnisse, Reifezeugnisse, Diplome und Zeugnisse von Landesprüfungsämtern, Führungszeugnisse, Urkunden über medizinische Qualifikationen, Auszüge aus dem Landesgerichtsregister, Meister- und Handwerkszeugnisse, Schauspiel- und Habilitationszeugnisse, ausgestellt von der Polnischen Akademie der Wissenschaften und wissenschaftlichen Instituten, Auszüge aus CEIDG.
Die obige Liste ist eine Beispielliste. Eine Apostille kann auch für andere amtliche Urkunden eingeholt werden, sofern diese das Siegel der Dienststelle, die Unterschrift eines bevollmächtigten Mitarbeiters und dessen Namensstempel enthalten.
Was kostet eine Apostille?
Die Gebühr für eine Apostille beträgt 60 PLN für jedes beglaubigte Dokument.
Ein Musterantrag für eine Apostille finden Sie hier: https://www.gov.pl/attachment/dce36874-3969-4056-9cd7-4b1c93489b40