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Bestätigung des Besitzes oder Verlusts der polnischen Staatsbürgerschaft
Die Entscheidung über die Bestätigung des Besitzes oder des Verlustes der polnischen Staatsbürgerschaft wird auf Antrag der betroffenen Person oder der Person, die ein rechtliches Interesse oder die Verpflichtung zur Erlangung einer Entscheidung nachweist, von dem für den Wohnort oder letzten Wohnort zuständigen Woiwoden erlassen das Hoheitsgebiet der Republik Polen, das von dem Verfahren betroffen ist, und in Ermangelung dieses Grundes die Woiwode Mazowieckie. Das Verfahren in dem Fall kann auch von Amts wegen eingeleitet werden.
Der Antrag auf Bestätigung des Besitzes oder Verlusts der polnischen Staatsangehörigkeit enthält die Daten der Person, auf die sich die Bestätigung bezieht, und ihrer Vorfahren zweiten Grades sowie Angaben über wichtige Umstände, die zur Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Stellung erforderlich sind. Personen und Organisationen, die eine Bestätigung des Besitzes oder Verlusts der polnischen Staatsbürgerschaft beantragen, müssen Dokumente beifügen, die die im Antrag enthaltenen Daten und Informationen bestätigen, es sei denn, die Beschaffung dieser Dokumente stößt auf schwierige Hindernisse. Der Antrag auf Bestätigung des Besitzes oder Verlusts der polnischen Staatsbürgerschaft wird beim Woiwoden eingereicht. Eine Person, die ihren Wohnsitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Polen hat, kann einen Antrag auf Bestätigung des Besitzes oder Verlusts der polnischen Staatsbürgerschaft bei dem für ihren Wohnort zuständigen Konsul stellen. Der Konsul reicht den Antrag zusammen mit den beigefügten Dokumenten sowie den Dokumenten und Informationen über die betroffene Person unverzüglich beim Woiwoden ein.