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Anerkennung eines Ausländers als polnischer Staatsbürger
Die Anerkennung eines Ausländers als polnischer Staatsbürger erfolgt auf seinen Antrag und im Falle eines minderjährigen Ausländers auf Antrag seines gesetzlichen Vertreters. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen den gesetzlichen Vertretern kann jeder von ihnen eine Entscheidung bei Gericht beantragen.
Der Antrag auf Anerkennung als polnischer Staatsbürger umfasst:
1) Daten des Ausländers;
2) Heimatadresse;
3) Informationen über die Einkommensquellen des Ausländers in der Republik Polen, die Räumlichkeiten, die er / sie bewohnt, seine beruflichen Erfolge, seine politischen und sozialen Aktivitäten;
4) Daten des Ehegatten des Ausländers;
5) Angaben darüber, ob der Ausländer in der Vergangenheit den Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft beantragt hat und ob er die polnische Staatsbürgerschaft hatte;
6) Begründung.
Der Ausländer, der die elterliche Sorge über den minderjährigen Ausländer ausübt, hat dem Antrag zusätzlich beizufügen:
1) die Daten des Minderjährigen;
2) Angaben darüber, ob und bei welcher Behörde Einwilligungserklärungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft abgegeben wurden.
Dem Antrag auf Anerkennung als polnischer Staatsbürger sind beizufügen:
1) Dokumente, die die im Antrag enthaltenen Daten und Informationen bestätigen,
2) bei Bedarf ein amtlicher Nachweis über Kenntnisse der polnischen Sprache, ein Schulabschlusszeugnis in der Republik Polen oder ein Schulabschlusszeugnis im Ausland mit Polnisch als Unterrichtssprache;
3) Fotos der Personen, die Gegenstand des Antrags sind.
Der Antrag auf Anerkennung als polnischer Staatsbürger wird auf dem Formular gestellt.
Der Antrag auf Anerkennung als polnischer Staatsbürger wird beim Woiwoden eingereicht.
Wurde der Antrag auf Anerkennung eines Ausländers als polnischer Staatsbürger zu dem Zeitpunkt gestellt, als gegen ihn das Verfahren auf Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft anhängig ist, wird das Verfahren auf Anerkennung als polnischer Staatsbürger eingestellt. Wurde der Antrag auf Anerkennung eines Ausländers als polnischer Staatsbürger zu dem Zeitpunkt gestellt, zu dem das Verfahren zur Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft läuft, wird das Verfahren zur Anerkennung als polnischer Staatsbürger bis zum Abschluss des Verfahrens zur Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft ausgesetzt Staatsbürgerschaft. Die Entscheidung über die Anerkennung eines Ausländers als polnischer Staatsbürger erlässt der Woiwode, der für den Wohnort der betreffenden Person zuständig ist. Vor Erlass der Entscheidung ersucht der Woiwode den Polizeikommandanten der Woiwodschaft, den Leiter der Außenstelle der Agentur für Innere Sicherheit und gegebenenfalls andere Behörden um Auskunft darüber, ob der Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft durch einen Ausländer keine Gefahr für die Verteidigung darstellt oder Sicherheit des Staates oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.