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Verfahren
Die polnische Staatsbürgerschaft wird durch Beschluss des für Inneres zuständigen Ministers wiederhergestellt. Ein Ausländer stellt einen Antrag auf Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft, der Folgendes umfasst:
- Daten des Ausländers;
- Heimatadresse;
- eine Erklärung, dass Sie die polnische Staatsbürgerschaft in der Vergangenheit hatten, und Informationen über die Umstände ihres Verlusts;
- die Adresse des letzten Wohnsitzes auf dem Gebiet der Republik Polen vor dem Verlust der polnischen Staatsbürgerschaft;
- Lebenslauf.
Dem Antrag auf Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft sind beizufügen:
- Dokumente, die Identität und Staatsbürgerschaft bestätigen;
- Dokumente, die die Änderung des Vor- und Nachnamens bestätigen, falls vorhanden;
- Dokumente, die den Verlust der polnischen Staatsbürgerschaft bestätigen;
- ein Foto der Person, auf die sich der Antrag bezieht.
Der Antrag auf Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft wird auf dem Formular eingereicht.
Wurde der Antrag auf Wiedereinbürgerung zu dem Zeitpunkt gestellt, zu dem gegen den antragsberechtigten Ausländer das Verfahren auf Verleihung der polnischen Staatsangehörigkeit anhängig ist, wird das Verfahren auf Wiedereinbürgerung eingestellt. Wurde der Antrag auf Wiederherstellung der polnischen Staatsangehörigkeit zu dem Zeitpunkt gestellt, als gegen den von dem Antrag erfassten Ausländer das Verfahren auf Anerkennung als polnischer Staatsangehöriger anhängig ist, wird das Verfahren auf Anerkennung als polnischer Staatsangehöriger bis zum Abschluss des Verfahrens für den polnischen Staatsangehörigen ausgesetzt Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft wird beim Innenminister gestellt. Ein Ausländer, der außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Polen wohnt, stellt einen Antrag auf Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft bei dem für seinen Wohnort zuständigen Konsul. Der Konsul reicht den Antrag auf Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft zusammen mit den Unterlagen und den für den Fall relevanten Informationen und Dokumenten unverzüglich beim für Inneres zuständigen Minister ein.
Vor dem Erlass einer Entscheidung ersucht der für Inneres zuständige Minister den Polizeichef, den Leiter des Amtes für innere Sicherheit und erforderlichenfalls andere Behörden um Auskunft darüber, ob die Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft keine Gefahr für die Verteidigung darstellt oder Sicherheit des Staates oder Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ob der Ausländer, der die Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft beantragt hat, nicht zum Nachteil Polens, insbesondere seiner Unabhängigkeit und Souveränität, gehandelt oder sich an der Verletzung der Menschenrechte beteiligt hat. Vor Erlass der Entscheidung kann der für innere Angelegenheiten zuständige Minister den Präsidenten des Instituts für nationales Gedenken – Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen das polnische Volk um Auskunft über den Inhalt der in seinem Besitz befindlichen Dokumente über die Person bitten, die den Antrag stellt Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft und deren Offenlegung. Über Behörden sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Anfrage schriftliche Auskunft zu erteilen. In besonders begründeten Fällen kann diese Frist auf 3 Monate verlängert werden, was die Auskunftspflichtige Behörde dem Innenminister mitteilt.
Hat der für Inneres zuständige Minister oder der Konsul aufgrund der dem Antrag auf Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft beigefügten Unterlagen Zweifel, ob der Ausländer nicht die polnische Staatsbürgerschaft besitzt, stellt er den Antrag beim Woiwoden für Zweck der Durchführung eines Verfahrens zur Bestätigung der polnischen Staatsbürgerschaft. Wenn im Laufe des Verfahrens zur Bestätigung der polnischen Staatsbürgerschaft festgestellt wird, dass der Ausländer die polnische Staatsbürgerschaft besitzt, erlässt der Woiwode eine Entscheidung, die den Besitz der polnischen Staatsbürgerschaft bestätigt, und der Antrag auf Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft wird nicht weiter bearbeitet.