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Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bei Anerkennung als polnischer Staatsbürger
Eine von mehreren Möglichkeiten, die polnische Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist das Verfahren der Anerkennung als polnischer Staatsbürger. Ziel des Gesetzgebers war es, ein Verfahren zu schaffen, das Ausländern, die tatsächlich in Polen leben und leben, den Erwerb der Staatsbürgerschaft erleichtern soll. Die beiden wichtigsten Voraussetzungen für die Anerkennung als polnischer Staatsbürger sind nachgewiesene Kenntnisse der polnischen Sprache auf dem Niveau B1 und ein dokumentierter, ununterbrochener Aufenthalt auf dem Gebiet Polens.
Der Aufenthalt im polnischen Hoheitsgebiet nach der Anerkennung als Staatsbürger kann durch mehrere Dokumente legalisiert werden, darunter eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Der Antrag auf Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis muss persönlich eingereicht werden, spätestens am letzten Tag des rechtmäßigen Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Republik Polen.
Bei Minderjährigen wird der Antrag von den vom Gericht bestellten Eltern oder Erziehungsberechtigten oder einem der Erziehungsberechtigten gestellt. Betrifft der Antrag jedoch einen Minderjährigen, der älter als 6 Jahre ist, ist dessen Anwesenheit bei der Antragstellung erforderlich.
Der leserlich in polnischer Sprache ausgefüllte Antrag ist in 2 Kopien einzureichen (bei Ausländern unter 13 Jahren nur 1 Kopie des Antrags). Du solltest mitmachen:
- 4 aktuelle, unbeschädigte Dokumentarfotos in Farbe im Format 35 x 45 mm, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate
- ein gültiges Reisedokument (2 Fotokopien aller Seiten mit Stempeln, Anmerkungen und Einträgen, Original zur Einsichtnahme verfügbar); bei Ausländern unter 13 Jahren nur 1 Fotokopie des Reisedokuments;
- Dokumente, die den erforderlichen ununterbrochenen Aufenthalt in Polen bestätigen.
- Bestätigung der Zahlung der Stempelsteuer (falls erforderlich).
Der Antrag wird beim zuständigen Woiwodschaftsamt eingereicht.
Die Kosten für die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis betragen 640 PLN. Die Gebühr ist auf das von der Geschäftsstelle angegebene Konto zu überweisen. Im Falle einer negativen Entscheidung wird die Gebühr zurückerstattet.
Im Falle einer positiven Entscheidung in diesem Fall ist der Ausländer jedoch verpflichtet, 100 PLN für die Ausstellung der Aufenthaltskarte zu zahlen.
Eventuelle Lücken in den Unterlagen sind entsprechend dem Inhalt der eingegangenen Ladung zu ergänzen.