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Seit wann sind Entscheidungen über die polnische Staatsbürgerschaft rechtskräftig? – erhebliche Änderungen in den Vorschriften
Am 12. Mai 2023 trat das Gesetz vom 26. Januar 2023 zur Änderung von Gesetzen zur Beseitigung unnötiger administrativer und rechtlicher Hindernisse (polnisches Gesetzblatt von 2023, Pos. 803) in Kraft, das eine wesentliche Änderung der Bestimmungen der Verwaltungsprozessordnung einführte (d. h. Gesetzblatt von 2023, Pos. 775, in der jeweils gültigen Fassung; im Folgenden Verwaltungsordnung genannt). In Kunst. 127 k.p.a. Es wurde Absatz 1a eingefügt, wonach erstinstanzliche Verwaltungsentscheidungen, auf deren Begründung aufgrund der vollständigen Annahme des Antrags der Partei verzichtet wurde, endgültig sind. Dies stellt eine wichtige Änderung im Fall von Entscheidungen zur Bestätigung der polnischen Staatsbürgerschaft oder Entscheidungen über die Anerkennung als polnische Staatsbürger dar, die gemäß der oben genannten Änderung ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung rechtskräftig sind. In der Praxis bedeutet dies, dass die Partei nicht gezwungen ist, den Ablauf der Berufungsfrist abzuwarten oder auf das Recht zu verzichten, innerhalb dieser Frist Berufung einzulegen, damit die Entscheidung rechtskräftig wird.
Eine solche Änderung stellt eine Abkehr vom Grundsatz des zweiinstanzlichen Verwaltungsverfahrens dar. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Partei grundsätzlich kein Interesse daran hat, gemäß ihrem eigenen Antrag gegen eine Entscheidung Berufung einzulegen, so dass es zur Vereinfachung des Verfahrens beitragen kann, die Entscheidung mit ihrem Erlass endgültig zu machen.
und Gewährleistung, dass die Partei die auf der Grundlage der betreffenden Entscheidung erlangten Rechte schneller ausüben kann. Es sollte auch betont werden, dass die oben genannte Änderung der Partei nicht das Recht entzieht, eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen.
Wichtig ist, dass das Änderungsgesetz Übergangsbestimmungen enthält, die festlegen, welche Regelungen auf Verfahren anzuwenden sind, die vor seinem Inkrafttreten eingeleitet und nicht abgeschlossen wurden. Für solche Verfahren und die dabei ergangenen Entscheidungen gelten die bestehenden Bestimmungen. In der Praxis bedeutet dies, dass in Fällen der Bestätigung der polnischen Staatsbürgerschaft und der Anerkennung als polnischer Staatsbürger, in denen das Verwaltungsverfahren vor dem 12. Mai 2023 begonnen wurde, erstinstanzliche Entscheidungen erst nach Ablauf der Frist für die Einreichung eines Antrags rechtskräftig werden gegen sie Berufung einlegen bzw mit der Zustellung der Erklärung der Partei über den Verzicht auf die Berufung an die Behörde.