Nachrichten

Aufmerksamkeit!

Automatische Übersetzung.

Methoden zur Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der polnischen Staatsbürgerschaft

Ab dem 10. November 2022 gemäß Art. Gemäß Artikel 9 des Gesetzes über die polnische Staatsbürgerschaft ist die im Gesetz genannte Erklärung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verlust der polnischen Staatsbürgerschaft wie folgt abzugeben:

  1. persönlich zu Protokoll vor:
    1. der für den Wohnort zuständige Woiwode – von einem polnischen Staatsbürger, der im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnt, und von einem Ausländer, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält, ausgenommen Aufenthalt auf der Grundlage eines Visums oder Visums – freie Fahrt,
    2. Konsul – von einer Person mit Wohnsitz im Ausland;
  2. per Korrespondenz mit amtlich beglaubigter Unterschrift.

Wie Sie sehen, ist im Gesetz nun ausdrücklich festgelegt, dass Erklärungen auch auf dem Korrespondenzweg mit amtlich beglaubigter Unterschrift abgegeben werden können. Bisher konnten auf diesem Weg Anträge auf Verleihung oder Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft gestellt werden