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Kann ein Kind zweier Polen als polnischer Staatsbürger anerkannt werden?

Vielleicht, aber wenn es die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • - sich auf der Grundlage einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltserlaubnis für einen langfristigen Aufenthalt in der Europäischen Union oder eines Daueraufenthaltsrechts ununterbrochen mindestens drei Jahre lang im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhalten
  • - verfügt über eine stabile und regelmäßige Einnahmequelle in der Republik Polen
  • - das Recht hat, die Wohnräume zu bewohnen
  • - über Kenntnisse der polnischen Sprache verfügen, die durch ein amtliches Zeugnis auf dem Sprachniveau von mindestens B1, ein Schulabschlusszeugnis in der Republik Polen oder ein Schulabschlusszeugnis im Ausland mit Polnisch als Unterrichtssprache bestätigt werden.

Wie sich in der Praxis zeigt, ist die Erfüllung dieser Bedingungen in den meisten Fällen nicht möglich. Dies liegt daran, dass die Vorzugsbedingungen für die Anerkennung als polnischer Staatsbürger (z. B. kein Zeitraum von drei Jahren oder keine Verpflichtung, die polnische Sprache zu beherrschen) nur für Situationen gelten, in denen nur ein Elternteil polnischer Staatsbürger ist.

Der Gesetzgeber hat einfach nicht vorgesehen, dass beide Elternteile polnische Staatsbürger sind und ihr Kind ein Ausländer ist. Dies kann daran liegen, dass es sich hierbei um seltene und außergewöhnliche Situationen handelt – sie entstehen beispielsweise, wenn Eltern, die einen Antrag auf Anerkennung als polnischer Staatsbürger gestellt haben, keinen Antrag auf Anerkennung eines während des Verfahrens geborenen Kindes stellen. So oder so entsteht die paradoxe Situation, dass der Weg zur polnischen Staatsbürgerschaft für ein Kind, dessen Eltern beide polnische Staatsbürger sind, viel schwieriger und länger ist als für ein Kind, dessen einziger Elternteil polnischer Staatsbürger ist.