polski
english
español
português
français
deutsch
italiano

Nachricht

Aufmerksamkeit! Automatische Übersetzung.

Neuigkeiten zur polnischen Staatsbürgerschaft

  • Novellierung des Gesetzesüber die polnischeStaatsangehörigkeit, Änderungen ab dem 1. Juli 2025.

    Die Novellierung des Gesetzesüber die polnischeStaatsangehörigkeitbeziehtsichdirekt auf die Verfahren und AnforderungenimZusammenhangmit der Beantragung der Staatsangehörigkeit der Republik Polen.

    Am 1. Juli 2025 wurdeeineÄnderung des Gesetzesvom 2. April 2009 über die polnischeStaatsangehörigkeiteingeführt, die betonte, dass es nichtmehrzulässigist, Zeugnisseüber den Abschlusseinerweiterführenden Schule in Polen alsNachweis für Polnischkenntnisseeinzureichen. Grundlage für dieseFeststellungist Art. 30 Abs. 2a, der dem Gesetzhinzugefügtwurde, und zwar: „Die in Abs. 2 genannteKenntnis der polnischenSprachewirdnichtdurcheinZeugnisüber den Abschlusseinerweiterführenden Schule bestätigt (…)”. Es istzubetonen, dass die obengenanntenÄnderungennicht für Personengelten, die vor dem 1. Juli 2025 einenAntrag auf AnerkennungalspolnischerStaatsbürgergestellthaben.

    Wenn das Dokument, das den Schulabschlussbestätigt, spätestens am 30. Juni 2025 ausgestelltwurde , gilt es alsNachweis der Polnischkenntnisse für die Zwecke des VerfahrenszurAnerkennungeines Ausländers alspolnischerStaatsbürger, wenn der Antrag auf AnerkennungalspolnischerStaatsbürgerzwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 wirksamgestelltwird.


Rechtsberatung

Polen, 02-796 Warszawa, ul. Wąwozowa 11, Etage 3

telephone

Telefon: +48 22 499 33 22

email

Suche auf dieser Seite