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Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft von Gesetzes wegen (Rechtsstand am 5. September 2012)
Ein Minderjähriger erwirbt die polnische Staatsbürgerschaft durch Geburt, wenn:
- mindestens ein Elternteil ist polnischer Staatsbürger;
- wurde auf dem Territorium der Republik Polen geboren und seine Eltern sind unbekannt, haben keine Staatsbürgerschaft oder ihre Staatsbürgerschaft ist unbestimmt.
Ein Minderjähriger erwirbt die polnische Staatsbürgerschaft, wenn er auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen aufgefunden wird und seine Eltern unbekannt sind.
Ein minderjähriger Ausländer, der von einer Person oder Personen mit polnischer Staatsbürgerschaft adoptiert wird, erwirbt die polnische Staatsbürgerschaft, wenn die vollständige Adoption vor dem 16. Lebensjahr stattgefunden hat. In diesem Fall wird angenommen, dass der minderjährige Ausländer am Tag seiner Geburt die polnische Staatsbürgerschaft erworben hat.