AUFMERKSAMKEIT ! automatische Übersetzung aus dem Polnischen
Der Ururgroßvater unseres Mandanten, geboren 1861, wanderte 1907 mit seiner Familie aus der Zeit der österreichischen Teilung nach Kanada aus.
Obwohl die Auswanderung vor der Wiedererlangung der polnischen Unabhängigkeit erfolgte, konnte unsere Kanzlei dem Woiwoden erfolgreich nachweisen, dass die Vorfahren unseres Mandanten 1920 die polnische Staatsbürgerschaft erworben hatten. 118 Jahre nach der Auswanderung aus Polen bestätigte das Woiwodschaftsamt die polnische Staatsbürgerschaft unseres Mandanten (Urenkels) und erließ einen positiven Verwaltungsbescheid.