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Neuigkeiten zur polnischen Staatsbürgerschaft
- Änderungen bei der Verleihung der Staatsangehörigkeit
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Auf der Website des Ministeriums des Innern und der Verwaltung lesen wir über die Regierungspläne zur Verschärfung der Regeln für die Verleihung der polnischen Staatsangehörigkeit, deren Hauptziel die Stärkung der Integration von Ausländern in die polnische Gesellschaft sowie die Erhöhung der Staatssicherheit ist. Es wird betont, dass die Staatsangehörigkeit ausschließlich Personen zusteht, die wirklich mit Polen verbunden sind und an seiner Entwicklung beteiligt.
Die Regierung kündigt die Einführung eines Tests an, der die Kenntnisse der polnischen Sprache, der Grundlagen des Rechts, der Geschichte und der Werte sowie den Grad der Integration in die polnische Gesellschaft prüft. Die Prüfung würde zweimal im Jahr stattfinden. Es wird auch in Erwägung gezogen, Ausländern die Verpflichtung zur Unterzeichnung eines Loyalitätserklärungsakts gegenüber dem Staat aufzuerlegen, der den Respekt vor dem Recht und den Grundsätzen der Republik bestätigt. Das Ministerium des Innern und der Verwaltung schlägt zudem vor, die Mindestdauer des ununterbrochenen Aufenthalts in Polen von 3 auf 10 Jahre zu verlängern. Geplant ist auch die Einführung der Pflicht zur Besitzes einer steuerlichen Hauptwohnung in Polen.
Die angekündigten Änderungen wurden im Rahmen der Debatte „Herausforderungen und Richtungen der Veränderungen im Bereich Staatsangehörigkeit und Repatriierung“ am 27. Oktober 2025 besprochen. Das Ministerium betont, dass das Projekt die Vorschläge des Präsidenten berücksichtigt, um ein mögliches Veto gegen das künftige Gesetz zu vermeiden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit jedoch in der Phase der Ersten Lesung im Sejm – am 19. Dezember hat der Marschall des Sejm die Abstimmung über den Antrag auf Ablehnung des Entwurfs auf die nächste Sitzung verschoben.
Es lohnt sich zu erinnern, dass gemäß dem geltenden Gesetz vom 2. April 2009 über die polnische Staatsangehörigkeit vier Wege zur Erlangung der Staatsangehörigkeit existieren: von Gesetzes wegen, durch Verleihung, durch Anerkennung sowie durch Wiedereinbürgerung. Detaillierte Informationen dazu finden sich im Reiter „Polnische Staatsangehörigkeit“ auf unserer Website.
- Änderungen bei der Verleihung der Staatsangehörigkeit
- Änderung des polnischen Staatsbürgerschaftsgesetzes – Neue Gebühren und längere Fristen
- Auswanderung 1913 aus dem ehemaligen Königreich Polen (Russische Teilung)
- Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen im Zeitraum vom 1. Juli 1937 bis zum 19. Januar 1951
- ÜbereinkommenüberbestimmteFragenbetreffend den Staatsangehörigkeitskonfliktsowie das ProtokollüberFälle der Staatenlosigkeit, unterzeichnet in Den Haag am 12. April 1930
- Novellierung des Gesetzesüber die polnischeStaatsangehörigkeit, Änderungen ab dem 1. Juli 2025.
- Auswanderung vor 1920
- Stempelgebühren bei polnischen Staatsbürgerschaftsanträgen
- Ununterbrochener Aufenthalt und Erlangung der polnischen Staatsbürgerschaft
- Ein verkürzter Weg zur Staatsbürgerschaft für Menschen polnischer Herkunft
- Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft im Gebiet des „ungarischen Teilungsgebiets“
- Polnische Staatsbürgerschaft auf Grundlage von Dokumenten aus den USA
- Ungarische Teilung
- Die Geburtsurkunde des Urgroßvaters fehlt
- Kann ein Kind zweier Polen als polnischer Staatsbürger anerkannt werden?
- Heirat nach Anerkennung als polnischer Staatsbürger
- Bedingungen für die Anerkennung als polnischer Staatsbürger nach einer strafrechtlichen Verurteilung
- Methoden zur Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der polnischen Staatsbürgerschaft
- Die Aufhebung der Vaterschaftsanerkennung wird bei der Feststellung nicht mehr berücksichtigt Staatsbürgerschaft eines Minderjährigen – ist das eine wesentliche Änderung?
- Dringende Mitteilung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der polnischen Staatsbürgerschaft
- Eine Bedrohung für die Verteidigung oder Sicherheit des Staates oder den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Das Recht auf ständigen Aufenthalt und die Anerkennung als polnischer Staatsbürger
- Dekret vom 22. Oktober 1947 über die Staatsbürgerschaft des polnischen Staates für Personen polnischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz auf dem Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig
- Der Erfolg der Anwaltskanzlei: Bestätigung der Staatsbürgerschaft von Vorfahren, die vor 1920 aus Polen ausgewandert sind.
- Aufenthalt eines langfristigen EU-Bürgers.
- Erfolg im Verfahren vor dem Minister – der Weg zur Bestätigung der Staatsbürgerschaft steht den Nachkommen polnischer Staatsbürger, die vor 1933 geboren wurden, offen
- Feststellung des Vaters ein Jahr nach der Geburt
- Seit wann sind Entscheidungen über die polnische Staatsbürgerschaft rechtskräftig? – erhebliche Änderungen in den Vorschriften
- Verlust der polnischen Staatsbürgerschaft durch uneheliche Töchter
- Ein Durchbruch bei verheirateten Töchtern mit doppelter Staatsbürgerschaft nach dem polnischen Staatsbürgerschaftsgesetz von 1920
- No general ban on dual citizenship under the Act on Polish citizenship from 1920
- Anerkennung als polnischer Staatsbürger mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
- Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bei Anerkennung als polnischer Staatsbürger
- Bilaterale Abkommen, an denen Polen beteiligt ist und die die Verpflichtung zur Legalisierung von Dokumenten abschaffen
- Länder, in denen das Erfordernis der Beglaubigung von Dokumenten nicht abgeschafft wurde
- Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016
- Alles über Apostille
- Das Schicksal von Aufständischen und Nachkommen von Bürgern der Ersten Republik in den Bestimmungen des Vertrags von Riga von 1921
- Sie können einen polnischen Pass in Polen oder im Ausland beantragen.
- Das Archivsystem in Polen
- Staatsangehörigkeit minderjähriger Ehetöchter und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2022 (Az. II OSK 1648/19)












