polski
english
español
português
français
deutsch
italiano

Nachricht

Aufmerksamkeit! Automatische Übersetzung.

Neuigkeiten zur polnischen Staatsbürgerschaft

  • Änderungen bei der Verleihung der Staatsangehörigkeit

    ATTENTION – THIS IS AN AUTOMATIC TRANSLATION from Polish

    Auf der Website des Ministeriums des Innern und der Verwaltung lesen wir über die Regierungspläne zur Verschärfung der Regeln für die Verleihung der polnischen Staatsangehörigkeit, deren Hauptziel die Stärkung der Integration von Ausländern in die polnische Gesellschaft sowie die Erhöhung der Staatssicherheit ist. Es wird betont, dass die Staatsangehörigkeit ausschließlich Personen zusteht, die wirklich mit Polen verbunden sind und an seiner Entwicklung beteiligt.

    Die Regierung kündigt die Einführung eines Tests an, der die Kenntnisse der polnischen Sprache, der Grundlagen des Rechts, der Geschichte und der Werte sowie den Grad der Integration in die polnische Gesellschaft prüft. Die Prüfung würde zweimal im Jahr stattfinden. Es wird auch in Erwägung gezogen, Ausländern die Verpflichtung zur Unterzeichnung eines Loyalitätserklärungsakts gegenüber dem Staat aufzuerlegen, der den Respekt vor dem Recht und den Grundsätzen der Republik bestätigt. Das Ministerium des Innern und der Verwaltung schlägt zudem vor, die Mindestdauer des ununterbrochenen Aufenthalts in Polen von 3 auf 10 Jahre zu verlängern. Geplant ist auch die Einführung der Pflicht zur Besitzes einer steuerlichen Hauptwohnung in Polen.

    Die angekündigten Änderungen wurden im Rahmen der Debatte „Herausforderungen und Richtungen der Veränderungen im Bereich Staatsangehörigkeit und Repatriierung“ am 27. Oktober 2025 besprochen. Das Ministerium betont, dass das Projekt die Vorschläge des Präsidenten berücksichtigt, um ein mögliches Veto gegen das künftige Gesetz zu vermeiden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit jedoch in der Phase der Ersten Lesung im Sejm – am 19. Dezember hat der Marschall des Sejm die Abstimmung über den Antrag auf Ablehnung des Entwurfs auf die nächste Sitzung verschoben.

    Es lohnt sich zu erinnern, dass gemäß dem geltenden Gesetz vom 2. April 2009 über die polnische Staatsangehörigkeit vier Wege zur Erlangung der Staatsangehörigkeit existieren: von Gesetzes wegen, durch Verleihung, durch Anerkennung sowie durch Wiedereinbürgerung. Detaillierte Informationen dazu finden sich im Reiter „Polnische Staatsangehörigkeit“ auf unserer Website.


Rechtsberatung

Polen, 02-796 Warszawa, ul. Wąwozowa 11, Etage 3

telephone

Telefon: +48 22 499 33 22

email

Suche auf dieser Seite