ACHTUNG – DIES IST EINE AUTOMATISCHE ÜBERSETZUNG AUS DEM POLNISCHEN
Eine Änderung des polnischen Staatsbürgerschaftsgesetzes trat am 1. August 2025 in Kraft und führte zwei wesentliche Änderungen ein.
Erstens wurden die Gebühren erhöht:
- Anerkennung der polnischen Staatsbürgerschaft – 1.000 PLN,
- Bestätigung der Staatsbürgerschaft oder des Staatsbürgerschaftsverlusts – 277 PLN,
- Annahme eines Antrags auf Einbürgerung oder Zustimmung zum Staatsbürgerschaftsverzicht – 1.669 PLN.
Zweitens wurde die Bearbeitungszeit auf sechs Monate verlängert. In der Praxis wird diese Änderung die Situation beim Amt der Woiwodschaft Masowien nicht verbessern, wo die Wartezeit auf eine Entscheidung derzeit etwa 15–16 Monate beträgt. In anderen Woiwodschaften kann sie die laufenden Verfahren sogar verlängern.
Die Änderungen beheben nicht die Probleme, die mit der übermäßigen Dauer von Verwaltungsverfahren in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten verbunden sind. Erhöhte Gebühren und verlängerte Fristen könnten zu einem Rückgang der eingereichten Anträge führen und folglich den Zugang zum Verfahren zur Anerkennung oder Bestätigung der polnischen Staatsbürgerschaft einschränken.












