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Neuigkeiten zur polnischen Staatsbürgerschaft

Ein verkürzter Weg zur Staatsbürgerschaft für Menschen polnischer Herkunft

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AUFMERKSAMKEIT ! automatische Übersetzung aus dem Polnischen

Nach dem polnischen Staatsbürgerschaftsgesetz kann ein Ausländer die polnische Staatsbürgerschaft vereinfacht erhalten, wenn er bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Wohnsitz und Herkunft erfüllt. Diese Lösung richtet sich insbesondere an Personen, die die Pole’s Card nutzen oder polnische Wurzeln haben. Um die Anerkennung als polnischer Staatsbürger im vereinfachten Verfahren zu beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestens 1 Jahr ununterbrochener und legaler Aufenthalt in Polen
  • Daueraufenthaltserlaubnis erteilt:
    aufgrund der polnischen Herkunft;
    oder im Zusammenhang mit dem Besitz der Pole’s Card.
    Für die Feststellung der polnischen Herkunft gelten die Bestimmungen des Repatriierungsgesetzes. Demnach gilt eine Person als polnischer Abstammung, wenn sie die polnische Staatsangehörigkeit angibt und alle folgenden Bedingungen erfüllt:
  • mindestens ein Elternteil oder Großelternteil oder zwei Urgroßelternteile hatten die polnische Staatsangehörigkeit;
  • zeigt eine Verbundenheit zum Polentum, insbesondere durch die Pflege der polnischen Sprache, polnischer Traditionen und Bräuche.
    Eine Alternative dazu ist der Besitz der Polnischen Karte, einem Dokument, das die Zugehörigkeit zum polnischen Staat bestätigt. Der Inhaber der Polenkarte kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und anschließend – nach einem Jahr legalen Aufenthalts in Polen – die Anerkennung als polnischer Staatsbürger beantragen.

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