Woiwodschaftsämter erheben üblicherweise Stempelgebühren bei der Beantragung der polnischen Staatsbürgerschaft. Aufgrund geänderter Stempelgebührenregelungen erhöhen sich die Stempelgebühren für polnische Staatsbürgerschaftsanträge ab dem 1. August 2025:
- Bestätigung der polnischen Staatsbürgerschaft – derzeit 58 PLN, ab dem 1. August 2025 277 PLN
- Anerkennung als polnischer Staatsbürger – derzeit 219 PLN, ab dem 1. August 2025 1.000 PLN
- Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft (Antrag in Polen gestellt) – derzeit gebührenfrei, ab dem 1. August 2025 1.669 PLN
- Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft (Antrag in Polen gestellt) – derzeit gebührenfrei, ab dem 1. August 2025 1.669 PLN
Die Erhöhung der Stempelgebühren für die Bestätigung und Anerkennung der polnischen Staatsbürgerschaft ist deutlich sichtbar. Allerdings wurde für die Verleihung und den Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft eine Stempelsteuer eingeführt, deren Höhe nur geringfügig höher ist als die von den Konsulaten erhobene Konsulargebühr (360 EUR).