AUFMERKSAMKEIT !!! automatische Übersetzung aus dem Polnischen
Obwohl die Vorfahren des Antragstellers 1913 aus der Russischen Teilung (genauer gesagt aus dem Königreich Polen) auswanderten, erkannte der Woiwode von Masowien an, dass sie 1920 die polnische Staatsbürgerschaft erworben hatten. Sie waren in den ständigen Bevölkerungsregistern des ehemaligen Königreichs Polen eingetragen. Die Rechtsgrundlage für den Nachweis des Erwerbs der polnischen Staatsbürgerschaft bildeten neben dem Staatsbürgerschaftsgesetz von 1920 auch Bestimmungen der russischen Teilungsbehörden aus den 1860er Jahren.












