Arbeite in der Verwaltung
Die Arbeit in der Verwaltung eines fremden Staates war für die polnische Staatsbürgerschaft in der Zeit vom 31. Januar 1920 bis zum 18. Januar 1951 von großer Bedeutung.
Die Zulassung zur Tätigkeit in der Verwaltung eines fremden Staates während dieser Zeit führte zum Verlust der polnischen Staatsbürgerschaft. Dies galt sowohl für Frauen als auch für Männer. Zur Arbeit in einer ausländischen Verwaltung gehörten nach den Gerichtsurteilen nicht nur Beamte, sondern auch Lehrer. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Staatsbürgerschaft eines fremden Landes erwerben oder nicht.