Staatsangehörigkeit

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Staatsangehörigkeit

Am 19. Januar 1951 (Inkrafttreten des polnischen Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1951) haben polnische Staatsbürger folgende Staatsangehörigkeit:

  1. Russisch,
  2. Weißrussisch,
  3. Ukrainisch,
  4. Litauisch,
  5. Lettisch
  6. Estnisch

die dauerhaft im Ausland lebten, verloren ihre polnische Staatsbürgerschaft.

Eine ähnliche Regelung galt für polnische Staatsbürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, es sei denn, ihr Ehepartner hat die polnische Staatsbürgerschaft und lebt in Polen.

Der Verlust der Staatsbürgerschaft betraf nicht nur polnische Staatsbürger, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der UdSSR blieben, sondern alle Staatsbürger der oben genannten Nationalitäten mit Wohnsitz im Ausland. Beispielsweise wurde die polnische Staatsbürgerschaft von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit verloren, die in den USA oder Argentinien leben.