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Auswanderung aus Polen vor 1920
Die Regeln für den Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft durch Personen, die Polen vor 1920 verlassen hatten, hingen von der Region ab, in der diese Personen vor ihrer Abreise gelebt hatten. Diese Regionen sind auf der Karte markiert und decken sich mit den Gebieten der jeweiligen Annexionen: Österreich, Preußen und Russland. Darüber hinaus galten für die Einwohner des Königreichs Polen, das vom Gebiet der russischen Teilung abgetrennt wurde, gesonderte Regeln.