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Aufnahme eines öffentlichen Amtes im Ausland
Gerichtsentscheidungen:
- Glosse zum zitierten Urteil der NTA vom 21. Dezember 1932
Die Übernahme eines Amtes im Ausland führte zum Verlust der polnischen Staatsbürgerschaft, auch wenn sie nicht mit dem Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft verbunden war
- Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Juli 2010, II OSK 1119/09
1. Die Frage, ob die Aufnahme der Tätigkeit des Vaters des Beschwerdeführers bei der Post als Bote eine „Zulassung zu einem öffentlichen Amt“ darstellte, sollte im Lichte des polnischen Gesetzes beurteilt werden, das die Stellung der Postangestellten in Polen während der Zeit in regelte der der Vater des Beschwerdeführers diese Arbeit ausübte.
2. In den 1930er und 1940er Jahren war das Postamt in Polen eine öffentliche Einrichtung, die staatliche Aufgaben im Bereich der Kommunikation und Zustellung von Briefen erfüllte. Die Postbeamten hatten den Status von Beamten, ihr Dienstverhältnis wurde durch Ernennung begründet (§ 9 der Verordnung von 1934 über das Dienstverhältnis der Angestellten des Staatsbetriebs „Polska Poczta, Telegraf i Telefon“). Nach damaligem polnischen Recht erfüllte die Aufnahme einer Tätigkeit bei der Post die Bedingung der „Übernahme eines öffentlichen Amtes“ im Sinne von Art. 11 Sek. 2 des Gesetzes vom 20. Januar 1920 über die Staatsbürgerschaft des polnischen Staates.
- Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Dezember 2007, II OSK 1780/06
Unter einem öffentlichen Amt ist eine Stelle im öffentlichen Dienst der Länder und Kommunen sowie in allen Anstalten des öffentlichen Rechts zu verstehen. Solche Ämter und Institutionen sind immer verpflichtet, im Interesse eines bestimmten Staates zu handeln, der den Interessen des polnischen Staates widersprechen oder sogar widersprechen kann. Es besteht kein Zweifel, dass der Dienst bei der Polizei eines fremden Staates mit dieser Verpflichtung unvereinbar ist.