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Verfahrensfragen im Gesetz von 1951
Gerichtsentscheidungen:
- Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 12. November 2015, II OSK 616/14
Es ist notwendig, die formalen Voraussetzungen des Antrags von den materiellen rechtlichen Elementen zu unterscheiden, die die materiellen Voraussetzungen für die Gewährung oder Bestätigung eines bestimmten Rechts an den Antragsteller bestätigen. Die Beurteilung der Einhaltung der materiellen rechtlichen Anforderungen des Antrags sollte bereits während der materiellen Prüfung des Falles erfolgen, andernfalls würde die Phase der Prüfung des Falles in die Phase der Verfahrenseinleitung übergehen und bei Nichtberücksichtigung die Phase ersetzen materielle Entscheidung im Fall.
- Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 19. November 1956, 2 CR 898/56
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Liegt die Zustimmung eines Elternteils, der polnischer Staatsbürger ist, zur Änderung der Staatsbürgerschaft der Kinder nicht vor, ist die Entscheidung über die Staatsbürgerschaft dieser Kinder durch das Gericht gemäß Art. 11 Abschnitt Gemäß Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Januar 1951 über die polnische Staatsbürgerschaft (polnisches Gesetzblatt Nr. 4, Pos. 25) sollte die Umstellung erfolgen, bevor der andere Elternteil die Erlaubnis zum Wechsel der Staatsbürgerschaft erhält.