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Das Prinzip der Dauerhaftigkeit der Staatsbürgerschaft
Gerichtsentscheidungen:
- II OSK 749/11 – Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Warschau
Aufhebung der Entscheidung zur Bestätigung der polnischen Staatsbürgerschaft gem. 156 § 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensordnung ist rechtlich zulässig, erfordert aber die Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der relativen Unveräußerlichkeit der polnischen Staatsangehörigkeit und des daraus resultierenden Entziehungsverbots. Das bedeutet, dass die Aufhebung einer Entscheidung über die Bestätigung des Besitzes der polnischen Staatsangehörigkeit wegen einer groben Rechtsverletzung nur dann erfolgen darf, wenn nicht der geringste Zweifel an einer groben Rechtsverletzung besteht.
- II OSK 657/16, Verfahren zur Bestätigung der polnischen Staatsangehörigkeit. - Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Warschau
Das Verfahren zur Bestätigung der polnischen Staatsangehörigkeit endet mit einem Feststellungsbescheid.